Veranstaltung: | Sonder-Vollversammlung Berlin |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 2. Geschäftsordnung |
Antragsteller*in: | Jonathan Deisler und Johanna Schnitzler |
Status: | Eingereicht |
Abstimmungsergebnis: | Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Ungültig: 0 |
Eingereicht: | 15.06.2022, 08:36 |
GO1: Geschäftsordnung der MVV
Antragstext
Geschäftsordnung der Mitgliedervollversammlung der BUNDjugend Berlin
Version: 15.06.2022
Diese Geschäftsordnung ("GO") regelt, wie bei der Mitgliedervollversammlung
("MVV") gearbeitet wird und wie Beschlüsse zustande kommen. Die Geschäftsordnung
kann durch die MVV geändert werden.
Diese Geschäftsordnung wurde auf der Mitgliedervollversammlung am 15. Juni 2022
in Berlin beschlossen.
Tagungsleitung
1. Nach Eröffnung der Mitgliedervollversammlung wählt die Versammlung ein
zweiköpfiges Tagungspräsidium. Diese Wahl erfolgt offen und in
Sammelabstimmungen, es sei denn, es wird etwas Anderes beschlossen.
2. Das Tagungspräsidium ist für die Leitung der MVV bis zu deren Abschluss
verantwortlich. Es übt das Hausrecht aus. Das Tagungspräsidium hat außerdem
jederzeit das Recht, das Wort zu ergreifen sowie die Sitzung zu unterbrechen.
Wortmeldungen
3. Wortmeldungen sind zugelassen, wenn die Aussprache über den zu behandelnden
Punkt eröffnet worden ist. Die Redner*innen erhalten grundsätzlich in der
Reihenfolge der Meldungen das Wort. Erstredner*innen werden bevorzugt. Es wird
eine geschlechterparitätische Redeliste angestrebt. Das Tagungspräsidium kann
schriftliche Wortmeldungen beschließen. Von der Redeliste kann abgewichen
werden, wenn es der Sache dienlich ist.
4. Eine Wortmeldung erfolgt durch Handzeichen. Ist dies nicht möglich, kann sich
von der Versammlung auf ein anderes Verfahren verständigt werden.
6. Auf Antrag eines Mitglieds der MVV kann die Versammlung jederzeit den Schluss
der
Redeliste beschließen. Vor der Abstimmung sind die auf der Redeliste
vorgemerkten Redner*innen bekannt zu geben.
7. Auf Antrag eines Mitglieds der MVV, der*die zur Sache noch nicht gesprochen
hat, kann jederzeit Schluss der Debatte beschlossen werden.
8. Auf Antrag eines Mitglieds der MVV kann die Versammlung eine
Redezeitbegrenzung beschließen. Diese gilt für alle Wortmeldungen von
Mitgliedern der MVV. Durch einen weiteren Antrag kann diese zu einem späteren
Zeitpunkt aufgehoben oder geändert werden.
9. Spricht ein*e Redner*in nicht zur Sache oder überzieht er*sie eine
beschlossene Redezeitbeschränkung, kann sie*ihn das Tagungspräsidium zunächst
ermahnen. Nach zweimaliger Ermahnung wird dem*der Redner*in das Wort entzogen.
10. Persönliche Erklärung sind nur amSchluss der Aussprache zum jeweiligen
Tagungspunkt zulässig. Auch hier gilt (sofern eine beschlossen wurde) die
Redezeitbegrenzung.
Anträge zur Geschäftsordnung
12. Anträge zur Geschäftsordnung können mündlich gestellt und begründet werden.
Der*die Antragsteller*in erhält außerhalb der Redeliste das Wort. Eine formale
oder begründete Gegenrede ist zulässig. Die Abstimmung über
Geschäftsordnungsanträge erfolgt, wenn je ein*e Redner*in für und gegen den
Antrag sprechen konnte. Die Redezeit beträgt höchstens jeweils eine Minute.
Spricht ein*e Redner*in nicht zur Geschäftsordnung, kann ihr*ihm das Wort sofort
vom Tagungspräsidium entzogen werden.
Behandlung von Anträgen
13. Bei der Beschlussfassung über Anträge lässt das Tagungspräsidium über den
jeweils weitestgehenden Antrag zuerst entscheiden. Im Zweifel entscheidet über
die Reihenfolge die MVV. Werden Änderungsanträge eingebracht, so ist über diese
vorab zu entscheiden.
14. Das Tagungspräsidium kann beschließen, dass die Änderungsanträge schriftlich
einzureichen sind.
Abstimmungen
15. Abstimmung erfolgt i.d.R. durch Handaufheben ggf. mit der Stimmkarte.
16. Auf Verlangen von mindestens einem Drittel der anwesenden Stimmberechtigten
findet eine geheime Abstimmung statt, soweit die Satzung nichts Anderes
bestimmen. Besteht über das Ergebnis der Abstimmung Zweifel, so werden die
Stimmen durch Wahlhelfer*innen gezählt. Auf Antrag eines Mitglieds der MVV kann
die Versammlung (stattdessen) die Wiederholung der Abstimmung beschließen.
17. Stimmengleichheit bei der Abstimmung über Anträge gilt als Ablehnung.
Stimmenthaltungen werden nicht gewertet.
Wahlen
18. Sofern die Satzung dies nicht verbietet, sind offene Wahlen und Blockwahlen
möglich. Die benötigte Stimmenmehrheit zur Wahl ist in der Satzung festgehalten.
Besteht über das Ergebnis der Wahl Zweifel, so werden die Stimmen durch
Wahlhelfer*innen erneut gezählt. Auf Antrag einer*s Delegierte*n kann die
Versammlung die Wiederholung der Abstimmung beschließen.
19. Auf Antrag eines Mitglieds der MVV kann die Versammlung den Wechsel zu einem
anderen Wahlverfahren beschließen.
20. Auf Antrag eines Mitglieds der MVV kann die Vernichtung der Stimmzettel nach
der Wahl beschlossen werden.
Begründung
Wir schlagen die obenstehende Geschäftsordnung vor. Sie dient dazu, Möglichkeiten und Rechte der Teilnehmenden sowie den Ablauf der MVV transparenter zu kommunizieren und abzusprechen.