A1NEU2: Satzungsänderung
Veranstaltung: | Sonder-Vollversammlung Berlin |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | TOP 5 Antrag auf Satzungsänderung |
Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 15.06.2022, 21:57 |
Ersetzt: | A1: Satzungsänderung |
Veranstaltung: | Sonder-Vollversammlung Berlin |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 5 Antrag auf Satzungsänderung |
Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 15.06.2022, 21:57 |
Ersetzt: | A1: Satzungsänderung |
Die Satzung der BUNDjugend Berlin
Beschlossen auf der Mitgliedervollversammlung der BUNDjugend Berlin am
24.06.2007. Zuletzt geändert auf der Mitgliedervollversammlung der BUNDjugend
Berlin am 10.11.202115.06.2022.
§ 1 Name und Sitz
1. Die Jugend im „Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband
Berlin e.V“, allgemeinübliche Kurzbezeichnung „BUNDjugend Berlin“, ist die
Jugendorganisation des BUND Berlin und wird im Rahmen ihrer Satzung
eigenverantwortlich und selbstständig tätig.
2. Die BUNDjugend Berlin hat ihren Sitz in Berlin.
§ 2 Zweck und Aufgaben
1. Die BUNDjugend Berlin verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige,
überparteiliche und überkonfessionelle Zwecke im Rahmen des Grundgesetzes der
Bundesrepublik und der Verfassung von Berlin. Die Arbeit der BUNDjugend Berlin
begründet sich daher auf der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und
fördert Verantwortungsbewusstsein für unsere Gesellschaft und Umwelt sowie
dieEntwicklung der Kinder und Jugendlichen zu freien und selbstbestimmten
Persönlichkeiten. Damit stellt sich die BUNDjugend gegen Rassismus und jegliche
Diskriminierung, sei es aufgrund des Geschlechts, der Hautfarbe, der Religion,
des Alters, der sexuellen Identität oder anderer Merkmale.
2. Die BUNDjugend Berlin macht es sich zur Aufgabe,
a. den Natur- und Umweltschutzgedanken sowie einen sozialen und nachhaltigen
Lebensstil öffentlich zu vertreten und zu fördern,
b. die Lebensgrundlagen für alle Lebewesen zu erhalten, zu schaffen und zu
verbessern,
c. darauf hinzuarbeiten, dass das ökologische Verständnis in Gesellschaft und
Schule als allgemeines Bildungsziel anerkannt und umgesetzt wird,
d. Veröffentlichungen über Natur- und Umweltschutz, sowie Vorträge, Seminare,
Naturlehrgänge und Ausstellungen, insbesondere für die Jugend, zu veranstalten,
e. mit anderen Trägern der freien bzw. gebundenen Jugendarbeit
zusammenzuarbeiten,
f. mit anderen Jugendlichen und Jugendgruppen auf nationaler und internationaler
Ebene Kontakte zu pflegen und zusammenzuarbeiten,
g. bei der Erforschung der Grundlagen des Natur- und Umweltschutzes mitzuhelfen,
h. Anliegen der Jugend im Umwelt- und Naturschutz insbesondere gegenüber dem
BUND Berlin zu vertreten und offen zu kommunizieren, kurzum als Sprachrohr der
Jugend zu agieren,
i. sich in Meinungsbildungsprozesse der Bevölkerung einzubringen und bei
gesetzlichen Beteiligungsstrukturen mitzuwirken,
j. für Gleichberechtigung und gegen Diskriminierung zu kämpfen.
§ 3 Mitgliedschaft
1. Mitglied in der BUNDjugend Berlin ist, wer Mitglied des BUND Landesverbandes
Berlin ist und zu Beginn des Geschäftsjahres das27.Lebensjahr noch nicht
vollendet hat.
§ 4 Jugendgruppen, Arbeitskreise, Projektteams
1. Jugendgruppen, Arbeitskreise und Projektteams können von Interessierten mit
Zustimmung von der Mitgliedervollversammlung oder des Landesvorstands gegründet
werden. Sie sollen offen sein für neue Aktive und möglichst viele Menschen zur
Mitarbeit motivieren.
2. Den Jugendgruppen, Arbeitskreisen und Projektteams obliegt Inhalt,
Koordination, Planung und Durchführung ihrer Arbeitsinhalte. Dabei sind sie
allerdings an allgemeine Beschlüsse von Mitgliedervollversammlung und
Landesvorstand gebunden.
3. Jede Jugendgruppe, jeder Arbeitskreis und jedes Projektteam kann ein*e
Sprecher*in und ein*e Stellvertreter*in benennen. Sie vertreten ihre Gruppe
gegenüber der BUNDjugend Berlin, insbesondere dem Landesvorstand.
4. Die Jugendgruppen, Arbeitskreise und Projektteams sollen in angemessenen
Abständen und auf Anfrage des Landesvorstands über ihre Arbeit berichten.
5. Auf Anfrage der Jugendgruppe, des Arbeitskreises oder des Projektteams kann
der Landesvorstand die Landesgeschäftsstelle verpflichten, Unterstützung zu
leisten.Der*die Jugendbildungsreferent*in entscheidet über die
Aufgabenverteilung auf die Mitarbeiter*innen im Büro.
6. Jugendgruppen, Arbeitskreise oder Projektteams haben die Möglichkeit, für
ihre Arbeit Gelder zu beantragen. Darüber beschließt die
Mitgliedervollversammlung. Im laufenden Geschäftsjahr beschließt der
Landesvorstand über mögliche Zuschüsse.
§ 5 Mitgliedervollversammlung
1. Mindestens einmal im Geschäftsjahr findet eine ordentliche
Mitgliedervollversammlung statt. Sie wird mindestens vier Wochen und sollte
höchstens sechs Wochen vor Beginn unter Angabe der vorläufigen Tagesordnung von
dem Landesvorstand einberufen. Grundsätzlich erfolgt die Einladung in
Schriftform, beispielsweise über E-Mail und E-Mailverteiler. Der Termin der
Mitgliedervollversammlung wird auf der Internetseite der BUNDjugend Berlin
bekannt gegeben.
2. Der Mitgliedervollversammlung gehören alle Mitglieder der BUNDjugend Berlin
an.
3. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliedervollversammlung ist beschlussfähig.
4. Die Mitgliedervollversammlung ist das höchste Organ der BUNDjugend Berlin.
Ihre Aufgaben sind vor allem
a. die Kontrolle und Annahme des Protokolls der letzten
Mitgliedervollversammlung,
b. die Entgegennahme des Kassenberichtes und des Berichtes der
Kassenprüfer*innen,
c. der Beschluss des Haushaltsplanes, d. die Entgegennahme des Jahresberichts
des Landesvorstands,
e. die Wahl und Entlastung des Landesvorstands sowie,
f. die Wahl der Kassenprüfer*innen,
g. die Wahl der Delegierten und Ersatzdelegierten für die
Bundesdelegiertenversammlung des BUNDjugend Bundesverbands für ein Jahr,
h. die Diskussion aktueller Probleme im Natur und Umweltschutz, der Jugendarbeit
und der Austausch der Erfahrungen von Jugendgruppen, Arbeitskreise und
Projektteams,
i. Die Diskussion von Anträgen, Arbeitsvorhaben und Seminaren,
j. der Beschluss über die Grundsätze der BUNDjugend Berlin. Dazu ist eine 2/3-
Mehrheit erforderlich. Die Beschlüsse werden in einem Katalog zusammengefasst.
5. Eine außerordentliche Mitgliedervollversammlung muss vom Landesvorstand
einberufen werden, wenn mindestens 20 der Mitglieder der BUNDjugend Berlin es
unter Angabe
der Gründe schriftlich beim Landesvorstand beantragen.
6. Über jede Mitgliedervollversammlung der BUNDjugend Berlin ist ein Protokoll
anzufertigen, das durch die*den Protokollführer*in und einem Mitglied des
Landesvorstands unterzeichnet wird. Der*die Protokollführer*in ist von den
Mitgliedern zu Beginn der Mitgliedervollversammlung zu wählen.
7. Die Mitgliedervollversammlung kann sich auf Antrag eine Geschäftsordnung
geben.
8. Die Mitgliedervollversammlung ist öffentlich. Junge Menschen, die das
27.Lebensjahr noch nicht vollendet haben und kein Mitglied im BUND Berlin sind,
haben Stimmrecht. Die Mitgliedervollversammlung, also alle Mitglieder der
BUNDjugend Berlin, kann dem Stimmrecht mit einer 2/3-Mehrheit widersprechen.
9. Die Kassenprüfung der BUNDjugend Berlin geschieht im Rahmen der Gesamtprüfung
des BUND Berlins. Der Kassenbericht soll zur Entlastung des Landesvorstands der
Mitgliedervollversammlung vorgelegt werden. Die Mitgliedervollversammlung kann
zusätzlich zwei Kassenprüfer*innen auf zwei Jahre wählen.
10. Die Mitgliedervollversammlung kann als Präsenzveranstaltung oder als
virtuelle Versammlung (Telefon- und/oder Videokonferenz) abgehalten werden. Auch
eine Kombination von Präsenz- und virtueller Versammlung ist möglich.
§ 6 Landesvorstand
1. Der Landesvorstand besteht aus [14],
a. einer Person als Mitglied des Vorstandes, die gleichzeitig Vertretung der
BUNDjugend Berlin im Landesvorstand des BUND Berlin ist,
b. einem Vorstandsmitglied für Finanzen,
c. mindestens zwei, aber maximal sechs weiteren Vorstandsmitgliedern,
d. maximal halb so vielen Beisitzer*innen des Vorstandes wie
Vorstandsmitglieder. Bei ungerader Zahl wird aufgerundet.
2. Die Hälfte der Vorstandsmitglieder sind Frauen, Inter-, Nichtbinäre und
Trans*-Personen (FINT*-Personen) [15]. Es wird angestrebt, dass mindestens ein
Vorstandsmitglied unter 18 Jahre als ist.
d. maximal halb so vielen Beisitzer*innen des Vorstandes wie Vorstandsmitglieder. Bei ungerader Zahl wird aufgerundet.
2. DieMindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder sowie der Beisitzenden sind Frauen, Inter-, Nichtbinäre und Trans*-Personen (FINT*-Personen) [15]. Es wird angestrebt, dass mindestens ein Vorstandsmitglied unter 18 Jahre als ist.
3. Die Stellvertretung für die Vertretung der BUNDjugend Berlin im
Landesvorstand des BUND Berlin wird schnellstmöglich, im besten Fall auf der
ersten Sitzung, innerhalb des Landesvorstands bestimmt.
4. Der Landesvorstand kann für bestimmte Aufgaben Beauftragte ernennen. Sie sind
nicht Teil des Landesvorstands und sind für die Aufgabe der Beauftragung
verantwortlich.
5. Beisitzer*innen sind Teil des Landesvorstands. Sie haben Stimmrecht auf den
Sitzungen. Ausnahme bilden Personal- und Finanzangelegenheiten. Sie dürfen
jedoch bei der Diskussion anwesend sein und ihre Meinung einfließen lassen.
6. Der Landesvorstand ist an die Beschlüsse der Mitgliedervollversammlung
gebunden.
7. Die Sitzungen sind öffentlich. Nicht öffentliche Sitzungen sind nur zulässig,
sofern es um Personalangelegenheiten oder Finanzen geht. Außerdem kann der
Landesvorstand mit schriftlicher Begründung die Öffentlichkeit ausschließen.
8. Bei allen Entscheidungen wird ein Konsens angestrebt. Mehrheitsentscheidungen
werden möglichst vermieden.
9. Die Vertreter*in der BUNDjugend Berlin im Landesvorstand des BUND Berlin ist
gleichzeitig Mitglied desselben. Sofern er*sie verhindert ist, nimmt der*die
Vertreter*in das Stimmrecht wahr.
10. Die Mitglieder des Landesvorstandes werden von der
Mitgliedervollversammlungder BUNDjugend Berlin in einer doppelten Wahlliste
gewählt. Die Hälfte der Plätze sind Frauen, Inter-, Nichtbinäre- und
Trans*personen vorbehalten und werden zuerstabgestimmt.
Die Mitglieder des Landesvorstandes werden von der Mitgliedervollversammlung der
BUNDjugend Berlin entsprechend der Quotierung gewählt. Vorstandsmitglieder
müssen Mitglied der BUNDjugend sein.
Die zweite Hälfte der
Plätze wird mit einer allgemeinen Liste vergeben, auf der alle Mitglieder
kandidieren können. Kandidat*innen der FINT*-Plätze können bei Nichtwahl
zusätzlich auf der allgemeinen Liste antreten.
a) Zunächst wählt die Mitgliedervollversammlung die BUND-Vertretung und
anschließend das Vorstandsmitglied für Finanzen. Hierbei ist jeweils darauf zu
achten, dass die Quotierung bei der Wahl der weiteren Mitglieder eingehalten
werden kann. Nicht-FINT*-Personen sind gegebenenfalls von der Kandidatur
auszuschließen.
b) Im folgenden werden die Vorstandsplätze, die gemäß der Quotierung FINT*-
Personen vorbehalten sind, abzüglich der bereits mit FINT*-Personen besetzten
Vorstandsplätze gewählt. Nur FINT*-Personen dürfen antreten.
c) Sollten nicht genügend FINT*- Personen kandidieren oder gewählt werden, um
nach Maßgabe der Quotierung die Mindestgröße des Vorstands zu erreichen sowie
BUND-Vertretung und den Finanzposten zu wählen, entscheidet ein FINT*- Forum, ob
die Quotierung für diese Wahl ausgesetzt wird.
d) Das FINT*-Forum besteht aus allen auf der Mitgliedervollversammlung
anwesenden FINT*-Personen.
e) In einem zweiten Wahlgang können alle Personen kandidieren (auch
Kandidat*innen, die im ersten Wahlgang nicht gewählt wurden). Die Anzahl der
dabei zu wählenden Personen bestimmt sich gemäß der Quotierung. f) Zuletzt
werden die Beisitzenden gewählt.
a) Zunächst wählt die Mitgliedervollversammlung die BUND-Vertretung und anschließend das Vorstandsmitglied für Finanzen. Hierbei ist jeweils darauf zu achten, dass die Quotierung bei der Wahl der weiteren Mitglieder eingehalten werden kann. Nicht-FINT*-Personen sind gegebenenfalls von der Kandidatur auszuschließen.
b) Im folgenden werden die Vorstandsplätze, die gemäß der Quotierung FINT*-Personen vorbehalten sind, abzüglich der bereits mit FINT*-Personen besetzten Vorstandsplätze gewählt. Nur FINT*-Personen dürfen antreten.
c) Sollten nicht genügend FINT*- Personen kandidieren oder gewählt werden, um nach Maßgabe der Quotierung die Mindestgröße des Vorstands zu erreichen sowie BUND-Vertretung und den Finanzposten zu wählen, entscheidet ein FINT*- Forum, ob die Quotierung für diese Wahl ausgesetzt wird.
d) Das FINT*-Forum besteht aus allen auf der Mitgliedervollversammlung anwesenden FINT*-Personen.
e) In einem zweiten Wahlgang können alle Personen kandidieren (auch Kandidat*innen, die im ersten Wahlgang nicht gewählt wurden). Die Anzahl der dabei zu wählenden Personen bestimmt sich gemäß der Quotierung. f) Zuletzt werden die Beisitzenden gewählt.
Bei allen Wahlen (BUND-Vertretung, Finanzposten, doppelte Liste,
Beisitzer*innen) muss der*die Kandidat*in mehr "Ja"- als "Nein"-Stimmen auf sich
vereinen. Die Wahl entscheidet sich nach der Anzahl der "Ja"-Stimmen. Bei
Stimmengleichheit entscheidet das Alter (Jüngere haben Vorrang).
11. Der Landesvorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner
Mit- glieder anwesend ist. Beisitzer*innen sind davon ausgeschlossen. Sie müssen
für die Beschlussfähigkeit nicht anwesend sein.
12. Der Landesvorstand tagt je nach Bedarf, mindestens jedoch alle zwei Monate.
Die Vorstandstreffen können als Präsenztreffen, virtuell (Telefon- oder
Videokonferenz) oder hybrid stattfinden.
13. Jugendgruppen, Arbeitskreise, Projektgruppen und Mitglieder des
Landesvorstands können mit Begründung eine außerordentliche
Landesvorstandssitzung beantragen. Der Landesvorstand muss dann innerhalb von
zwei Wochen zusammentreffen.
14. Die Wahlperiode für Vorstandsmitglieder beträgt 2 Jahre, für Beisitzende 1
Jahr. Eine Wiederwahl ist zulässig. Bei begründeten Ausnahmen kann auch eine
wieder- holte Wiederwahl erfolgen.
15. Die Abwahl von Mitgliedern des Landesvorstands durch die
Mitgliedervollversammlung ist mit einfacher Mehrheit der Stimmen möglich, wenn
der Landesvorstand dann trotzdem nicht weniger als vier Mitglieder hat.
16. Der Landesvorstand hat die Aufgabe,
a. die allgemeinen Geschäfte der BUNDjugend Berlin zu führen, insbesondere
obliegt ihm die Haushaltsüberwachung und die Führung der
Landesgeschäftsstelle(n),
b. für die regelmäßige Abhaltung der Mitgliedervollversammlung zu sorgen,
c. neue Projekte, Arbeitskreise und Jugendgruppen anzuregen, zu gewährleisten,
dass die bestehenden Projekte ordnungsgemäß durchgeführt werden, und den
Projekten, Arbeitskreisen und Regionen die mögliche Unterstützung und
Hilfestellung zukommen zu lassen,
d. die Mitarbeiter*innen und Praktikant*innen der BUNDjugend Berlin zu betreuen,
e. regelmäßig (mindestens einmal jährlich) Treffen mit den Aktiven zu
organisieren, bei denen längerfristige und gemeinsame Strategien für die weitere
Arbeit der BUNDjugend entwickelt werden sollen,
f. in Absprache mit den Jugendgruppen, Arbeitskreisen und Projektteams der
BUNDjugend für Kontakte, Erfahrungsaustausch und Zusammenarbeit mit anderen
Jugendumweltgruppen und -verbänden zu sorgen,
g. am Ende jedes Haushaltsjahres über Einnahmen und Ausgaben gegenüber der
Mitgliedervollversammlung Rechenschaft abzulegen,
h. den jährlichen Haushaltsplan aufzustellen, der der Mitgliedervollversammlung
zur Beschlussfassung vorzulegen ist,
i. bei Streitfragen zu schlichten,
j.bei aktuellen Anlässen den Haushaltsplan anzupassen,
k. die BUNDjugend gegenüber Dritten zu vertreten.
17. Die Mitglieder des Landesvorstands regeln die Aufgabenverteilung innerhalb
des Landesvorstands intern und geben diese öffentlich bekannt.
18. Mitglieder des Landesvorstands (außer dem*der Vertreter*in im Landesvorstand
des BUND Berlin) sollen in der Regel nicht gleichzeitig Mitglieder im
Landesvorstand des BUND Berlin sein.
19. Der Landesvorstand informiert den Landesvorstand des BUND Berlin über die
Arbeit der BUNDjugend Berlin und die Verwendung des Jugendetats.
§ 7 Allgemeine Bestimmungen
1. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
2. Bei Abstimmungen und Wahlen gilt die einfache Stimmenmehrheit deranwesenden
Mitglieder. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Ungültige
Stimmen und Enthaltungen werden nicht berücksichtigt.
3. Die Abstimmungen und Wahlen erfolgen offen. Auf Antrag wird geheim
abgestimmt.
4. Satzungsänderungen können nur von der Mitgliedervollversammlung mit einer
Mehrheit von 2/3 der anwesenden Stimmen beschlossen werden. Anträge auf
Satzungsänderungen müssen spätestens 6 Wochen vor dem Termin
der Mitgliedervollversammlung beim Landesvorstand vorliegen. Satzungsänderungen
treten erst mit Veröffentlichung des Protokolls der Mitgliedervollversammlung in
Kraft.
5. Über die Auslegung der Satzung entscheidet im Zweifelsfall die
Mitgliedervollversammlung der BUNDjugend Berlin.
6. Anträge, die nicht eine Satzungsänderung betreffen, sollen in der
Regelmindestens 2 Wochen vor der Mitgliedervollversammlung beim Landesvorstand
vorliegen.
7. Initiativanträge sind zulässig. Initiativanträge zur Änderung der Satzung
sind nicht zulässig.
8. Die BUNDjugend Berlin verpflichtet sich zu offener Jugendarbeit, d.h. ihre
Veranstaltungen sind auch Nichtmitgliedern zugänglich.
9. Über die Sitzungen der Gremien der BUNDjugend Berlin ist Protokoll zu führen.
10. Die Vielfältigkeit der Menschen soll in allen Gremien angestrebt werden.
11. Bei Wahlen für Ämter der BUNDjugend Berlin dürfen die Kandidat*innen zum
Zeitpunkt der Wahl nicht älter als 27 Jahre sein, müssen jedoch spätestens mit
der Vollendung des 30. Lebensjahres aus ihren Ämtern ausscheiden.
§ 8 Auflösung
1. Die BUNDjugend Berlin kann nur in einer zu diesem Zweck besonders
einberufenen Mitgliedervollversammlung aufgelöst werden. Diese
Mitgliedervollversammlung ist nur beschlussfähig, wenn mindestens 10% der
Mitglieder anwesend sind oder bereits eine Mitgliedervollversammlung
stattgefunden hat, die nach dieser Vorschrift nicht beschlussfähig war und in
der Einladung auf diese Tatsache hingewiesen wurde.
2. Die Auflösung kann nur mit einer Mehrheit von 3/4 der anwesenden Stimmen
beschlossen werden. Ein etwa vorhandenes Vermögen fällt dem BUND Berlin zu, der
es für Zwecke der Jugendarbeit zu verwenden hat.
3. Gliederungen der BUNDjugend Berlin, z.B. Jugendgruppen, Regionen,
Arbeitskreise und Projektteams sind von der Auflösung nicht betroffen.