Veranstaltung: | Bayern JVV 2024/2 |
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Tagesordnungspunkt: | 9. Anträge |
Antragsteller*in: | Erweiterte Landesvorstand (dort beschlossen am: 01.11.2024) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 29.10.2024, 20:55 |
S2: Abstimmmöglichkeit für BUNDjugend Bayern FÖJtis und Praktikant*innen
Antragstext
§10 Hauptamtliche Mitarbeiter*innen
(1) Hauptamtliche Mitarbeiter*innen können nicht Mitglieder des Landesvorstands oder der Jugendvollversammlung sein. Davon ausgenommen sind Praktikant*innen und Freiwilligendienstleistende.
(2) Die Anstellung von hauptamtlichen Mitarbeiter*innen für die Arbeitsbereiche Kinder-, Müpfe- und Jugendarbeit beim Landesverband oder bei Kreisgruppen des BUND Naturschutz bedarf der Zustimmung des
JBN-Landesvorstands.
(5) Hauptamtliche Mitarbeiter*innen dürfen keine landesweiten Wahlämter der BUNDjugend Bayern innehaben
Diese Richtlinienänderung tritt ab Beschluss in Kraft.
Begründung
Bisher sind alle Mitarbeiter*innen der BUNDjugend Bayern von der Teilnahme an der Jugendvollversammlung ausgeschlossen. Nun würde der Landesvorstand diese strenge Regelung im Bezug auf zwei Personengruppen gerne lockern: Praktikant*innen und FÖJtis der Landesgeschäftsstelle. Diese waren bisher auch von einer stimmberechtigten Teilnahme ausgeschlossen. Da es sich bei diesen beiden Tätigkeiten aber nicht um ein vollwertiges Arbeitsverhältnis handelt, halten wir hier eine Ausnahme für sinnvoll, da nichts gegen eine stimmberechtigte Teilnahme spricht. So ist es in großen Verbänden, auch im BUND Naturschutz, normal, dass hauptamtliche Mitarbeiter*innen stimmberechtigt sein können. Allerdings soll weiterhin verhindert werden, dass Mitarbeiter*innen landesweite Wahlämter innehaben.