Veranstaltung: | Bayern JVV 2024/2 |
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Tagesordnungspunkt: | 9.2. Restliche Anträge |
Antragsteller*in: | Erweiterter Landesvorstand (dort beschlossen am: 01.11.2024) |
Status: | Geprüft |
Antragshistorie: | Version A6NEU |
A6: Änderung der Aufwandsentschädigungenrichtlinie
Antragstext
Bis zur nächsten JVV wird eine Arbeitsgruppe gebildet aus Aktiven aller Bereiche (Kinder/Müpfe Veranstaltungen, Jugendveranstaltungen und politische Aktionen) sowie den LaVo und dem Hauptamt.
Diese soll das Thema Aufwandsentschädigungen und Honorare klären und eine neue Version dieses Antrags vorlegen.
Begründung
Im Rahmen der Ausarbeitung der Finanzrichtlinien, sowie auch in der Praxis, sind unklare Vorgaben, sowie unterschiedliche Handhabungen beim Thema Aufwandsentschädigung für Aktive aufgefallen. Der Landesvorstand möchte hier in Absprache mit dem Hauptamt klare Regelungen schaffen für eine einheitliche, transparente und gerechte Auszahlung von Aufwandsentschädigungen.
Die neue Richtlinie hierfür wirkt sich bei den verschiedenen Veranstaltungen folgendendermaßen aus:
Teamen auf Veranstaltungen
Für alle BUNDjugend Bayern Veranstaltungen sowohl Ausbildungsveranstaltungen (z.B. Teamer*innen-Ausbildungs-Woche, Teenage, Gruppenleiter*innenausbildung), als auch weitere Jugendbildungsveranstaltungen (z.B. What The Fortbildung,
Kamera läuft, Zeltlager, Fences & Fauna, Much & Moor, Aktiventreffen, Arbeitskreis-Veranstaltungen) erhalten die Teamer*innen keine Aufwandsentschädigung.
Kochteams
Unabhängig von der Art der Veranstaltung erhalten Kochteams 50€ bzw. 75€ pro Person pro Tag.
Beispiel: Person A, Person B und Person C kochen auf der Jugendvollversammlung. Person A ist zusätzlich für die Planung im Voraus verantwortlich. Person A erhält für das Wochenende 2,5 Tagessätze á 75€. Person B und Person C erhalten 2,5 Tagessätze á 50€. Erledigen alle noch gemeinsam den Einkauf, erhalten alle je 0,5 Tagessätze zusätzlich.
Kinderbetreuung
Unabhängig von der Art der Veranstaltung erhalten Personen, die die Kinderbetreuung übernehmen, 75€ pro Person pro Tag.
Beispiel: Person D und Person E machen die Kinderbetreuung für die Gruppenleiter*innenausbildung. Beide erhalten jeweils 75€ pro Tag.
Weitere Dienstleistungen von Externen
Für weitere Dienstleistungen, die von Externen übernommen werden (z.B. Fotograf*innen oder Künstler*innen) und für die nur ein kleiner Geldbetrag veranschlagt wird, kann eine Aufwandsentschädigung ausgezahlt werden.
Beispiel: Für eine Fotoaktion benötigen wir Unterstützung einer externen Person, da bei unseren Ehrenamtlichen keine Kapazitäten verfügbar sind. Die externe Fotograf*in kann hierfür eine Aufwandsentschädigung erhalten.
Fachliche Beiträge
Fachliche Beiträge sind inhaltliche Workshops, die von einem*r Expert*in, die nicht Teil des Orgateams einer Veranstaltung ist, eingebracht werden.