Veranstaltung: | Bayern JVV 2025/1 |
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Tagesordnungspunkt: | 11. Richtlinienänderungsanträge |
Antragsteller*in: | Erweiterter Landesvorstand (dort beschlossen am: 01.02.2025) |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 21.02.2025, 17:00 |
R1: Anpassung der Bezirksregelung zur Zusammensetzung der JVV (§6 Jugendvollversammlung)
Antragstext
§6 Jugendvollversammlung
(5) Der Jugendvollversammlung gehören stimm- und wahlberechtigt an
(a) der amtierende Landesvorstand.
(b) je ein/e Sprecher*in pro Arbeitskreis auf Landesebene.
(c) die unter §6 (2) (e) gewählten Delegierte des BN-Beirats.
(d) das unter §6 (2)(g) gewählte Mitglied der BUNDjugend Bayern im Bundesjugendrat.
(e) je ein/e Vertreter*in pro Bezirksjugendleitung.
(f) je ein/e Vertreter*in pro Kreisjugendleitung.
(g) alle weiteren Mitglieder der BUNDjugend Bayern von 12 bis 27 Jahren.
(6) Sollten von (f) und (g) mehr als 45%, bezogen auf alle stimm- und wahlberechtigen Mitglieder der Jugendvollversammlung, aus einem Regierungsbezirk kommen, wird das Stimm- und Wahlrecht unter den
anwesenden Mitgliedern nach (f) und (g) des jeweiligen Regierungsbezirks verlost
Begründung
Anpassung zu 45% von ehemalig 33%