Veranstaltung: | Bayern JVV 2025/1 |
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Tagesordnungspunkt: | 12. Anträge |
Antragsteller*in: | Erweiterter Landesvorstand (dort beschlossen am: 21.02.2025) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 21.02.2025, 17:24 |
A3: Richtlinie "Einheitliche Aufwandsentschädigungen"
Antragstext
Im Mittelpunkt der BUNDjugend Bayern steht das ehrenamtliche Engagement junger Menschen. Für bestimmte Tätigkeiten bieten wir eine Aufwandsentschädigung an. Diese beschränken sich auf Kochteams,
Kinderbetreuung sowie einzelne weitere Tätigkeiten, die von Externen für einen geringen Geldbetrag übernommen werden.
Organisation und Durchführung von Veranstaltungen werden von uns sehr geschätzt, jedoch nicht pauschal finanziell entschädigt.
Sollten Teamer*innen Bedarf nach finanzieller Entschädigung haben, können sie diese bei der verantwortlichen hauptamtlichen Person beantragen. Dafür wird ein Fragebogen bereitgestellt, welcher
Teamer*innen gewisse Leitlinien gibt, ihren Bedarf besser abschätzen zu können. Die maximale Aufwandsentschädigung für Teamer*innen beträgt in diesem Fall 100 € pro Tag.
Für Kochteams wird unabhängig von der Anzahl an Personen ein fester Betrag pro Veranstaltung ausgezahlt. Diesen kann das Kochteam, je nach Verantwortung der einzelnen Personen, frei unter sich
aufteilen. Bei Veranstaltungen mit bis zu
10 Teilnehmer*innen erhält das Kochteam 75 € pro Tag,
20 Teilnehmer*innen erhält das Kochteam 100 € pro Tag,
30 Teilnehmer*innen erhält das Kochteam 150 € pro Tag,
40 Teilnehmer*innen erhält das Kochteam 200 € pro Tag,
50 Teilnehmer*innen erhält das Kochteam 250 € pro Tag,
darüber hinaus 300 € pro Tag.
Der Tagessatz für die Kinderbetreuung beträgt 100 € pro Person pro Tag.
Für ein Wochenende von Freitag bis Sonntag werden 2,5 Tagessätze ausbezahlt. Übliche Vorbereitungstreffen sind damit abgegolten.
Für weitere Tätigkeiten, wie das Fotografieren auf Veranstaltungen, Weltbewusst, Vertretungen beim BezJR oder gestalterische Tätigkeiten können mit Genehmigung der Geschäftsführung
Aufwandsentschädigungen von in der Regel bis zu 50 € pro Tag ausbezahlt werden. In Ausnahmefällen kann eine Entschädigung bis zum Höchstsatz der Ehrenamtspauschale ausbezahlt werden.
Fachliche Beiträge bei einer Veranstaltung fallen nicht unter den Geltungsbereich der Aufwandsentschädigungen, sondern fallen unter die Honorarrichtlinien.
Ausnahmen sind nur möglich mit einer Genehmigung der Geschäftsführung.
Wenn eine Honorarkraft gesucht wird, sollen vorrangig Aktive und Mitglieder der BUNDjugend angefragt werden, sofern eine entsprechende Qualifikation vorliegt.
Begründung
Im Rahmen der Ausarbeitung der Finanzrichtlinien, sowie auch in der Praxis, sind unklare Vorgaben, sowie unterschiedliche Handhabungen beim Thema Aufwandsentschädigung für Aktive aufgefallen. Der Landesvorstand möchte hier in Absprache mit dem Hauptamt klare Regelungen schaffen für eine einheitliche, transparente und gerechte Auszahlung von Aufwandsentschädigungen.