Veranstaltung: | Bayern JVV 2024/2 |
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Tagesordnungspunkt: | 9. Anträge |
Antragsteller*in: | Erweiterter Landesvorstand (dort beschlossen am: 01.11.2024) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 01.11.2024, 22:45 |
A6: Änderung der Aufwandsentschädigungenrichtlinie
Antragstext
Im Mittelpunkt der BUNDjugend Bayern steht das ehrenamtliche Engagement junger Menschen. Für bestimmte Tätigkeiten bieten wir eine Aufwandsentschädigung an. Diese beschränken sich auf Kochteams,
Kinderbetreuung sowie einzelne weitere Tätigkeiten, die von Externen für einen geringen Geldbetrag übernommen werden. Die Organisation und Durchführung anderer Veranstaltungen wird von uns sehr
geschätzt, jedoch nicht finanziell entschädigt.
Der Tagessatz für Kochteams beträgt je nach Verantwortung 50€ oder 75€. Die Person, die die Gesamtverantwortung sowie die Planung übernommen hat, erhält 75€ pro Tag. Weitere Personen, die zur
Unterstützung dabei sind, erhalten 50€ pro Tag. Sind alle Personen gleichberechtigt an der Arbeit beteiligt, erhalten alle 75€ pro Tag. Sollten eine oder mehrere Personen zusätzlich den Einkauf
erledigen, könnte dies zusätzlich mit zum Beispiel 0,5 Tagessätzen vergolten werden (entsprechend dem Aufwand).
Der Tagessatz für die Kinderbetreuung beträgt 75€ pro Person pro Tag.
Für ein Wochenende von Freitag bis Sonntag werden 2,5 Tagessätze ausbezahlt. Übliche Vorbereitungstreffen sind damit abgegolten.
Fachliche Beiträge bei einer Veranstaltungen fallen nicht unter den Geltungsbereich der Aufwandsentschädigungen, sondern fallen unter die Honorarrichtlinien. Ausnahmen sind nur möglich mit einer
Genehmigung der Geschäftsführung.
Begründung
Im Rahmen der Ausarbeitung der Finanzrichtlinien, sowie auch in der Praxis, sind unklare Vorgaben, sowie unterschiedliche Handhabungen beim Thema Aufwandsentschädigung für Aktive aufgefallen. Der Landesvorstand möchte hier in Absprache mit dem Hauptamt klare Regelungen schaffen für eine einheitliche, transparente und gerechte Auszahlung von Aufwandsentschädigungen.
Die neue Richtlinie hierfür wirkt sich bei den verschiedenen Veranstaltungen folgendendermaßen aus:
Teamen auf Veranstaltungen
Für alle BUNDjugend Bayern Veranstaltungen sowohl Ausbildungsveranstaltungen (z.B. Teamer*innen-Ausbildungs-Woche, Teenage, Gruppenleiter*innenausbildung), als auch weitere Jugendbildungsveranstaltungen (z.B. What The Fortbildung,
Kamera läuft, Zeltlager, Fences & Fauna, Much & Moor, Aktiventreffen, Arbeitskreis-Veranstaltungen) erhalten die Teamer*innen keine Aufwandsentschädigung.
Kochteams
Unabhängig von der Art der Veranstaltung erhalten Kochteams 50€ bzw. 75€ pro Person pro Tag.
Beispiel: Person A, Person B und Person C kochen auf der Jugendvollversammlung. Person A ist zusätzlich für die Planung im Voraus verantwortlich. Person A erhält für das Wochenende 2,5 Tagessätze á 75€. Person B und Person C erhalten 2,5 Tagessätze á 50€. Erledigen alle noch gemeinsam den Einkauf, erhalten alle je 0,5 Tagessätze zusätzlich.
Kinderbetreuung
Unabhängig von der Art der Veranstaltung erhalten Personen, die die Kinderbetreuung übernehmen, 75€ pro Person pro Tag.
Beispiel: Person D und Person E machen die Kinderbetreuung für die Gruppenleiter*innenausbildung. Beide erhalten jeweils 75€ pro Tag.
Weitere Dienstleistungen von Externen
Für weitere Dienstleistungen, die von Externen übernommen werden (z.B. Fotograf*innen oder Künstler*innen) und für die nur ein kleiner Geldbetrag veranschlagt wird, kann eine Aufwandsentschädigung ausgezahlt werden.
Beispiel: Für eine Fotoaktion benötigen wir Unterstützung einer externen Person, da bei unseren Ehrenamtlichen keine Kapazitäten verfügbar sind. Die externe Fotograf*in kann hierfür eine Aufwandsentschädigung erhalten.
Fachliche Beiträge
Fachliche Beiträge sind inhaltliche Workshops, die von einem*r Expert*in, die nicht Teil des Orgateams einer Veranstaltung ist, eingebracht werden.