erfolgt mündlich
Antrag: | Änderung der Aufwandsentschädigungenrichtlinie |
---|---|
Antragsteller*in: | Silvi, Marius, Paula |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | Gestern, 19:19 |
Antrag: | Änderung der Aufwandsentschädigungenrichtlinie |
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Antragsteller*in: | Silvi, Marius, Paula |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | Gestern, 19:19 |
Fachliche Beiträge bei einer Veranstaltungen fallen nicht unter den Geltungsbereich der Aufwandsentschädigungen, sondern fallen unter die Honorarrichtlinien. Ausnahmen sind nur möglich mit einer Genehmigung der Geschäftsführung.
Wenn eine Honorarkraft gesucht wird, sollten vorrangig Aktive und Mitglieder der BUNDjugend Bayern angefragt werden, sofern eine entsprechende Qualifikation vorliegt.
Im Mittelpunkt der BUNDjugend Bayern steht das ehrenamtliche Engagement junger Menschen. Für bestimmte Tätigkeiten bieten wir eine Aufwandsentschädigung an. Diese beschränken sich auf Kochteams,
Kinderbetreuung sowie einzelne weitere Tätigkeiten, die von Externen für einen geringen Geldbetrag übernommen werden. Die Organisation und Durchführung anderer Veranstaltungen wird von uns sehr
geschätzt, jedoch nicht finanziell entschädigt.
Der Tagessatz für Kochteams beträgt je nach Verantwortung 50€ oder 75€. Die Person, die die Gesamtverantwortung sowie die Planung übernommen hat, erhält 75€ pro Tag. Weitere Personen, die zur
Unterstützung dabei sind, erhalten 50€ pro Tag. Sind alle Personen gleichberechtigt an der Arbeit beteiligt, erhalten alle 75€ pro Tag. Sollten eine oder mehrere Personen zusätzlich den Einkauf
erledigen, könnte dies zusätzlich mit zum Beispiel 0,5 Tagessätzen vergolten werden (entsprechend dem Aufwand).
Der Tagessatz für die Kinderbetreuung beträgt 75€ pro Person pro Tag.
Für ein Wochenende von Freitag bis Sonntag werden 2,5 Tagessätze ausbezahlt. Übliche Vorbereitungstreffen sind damit abgegolten.
Fachliche Beiträge bei einer Veranstaltungen fallen nicht unter den Geltungsbereich der Aufwandsentschädigungen, sondern fallen unter die Honorarrichtlinien. Ausnahmen sind nur möglich mit einer
Genehmigung der Geschäftsführung.
Wenn eine Honorarkraft gesucht wird, sollten vorrangig Aktive und Mitglieder der BUNDjugend Bayern angefragt werden, sofern eine entsprechende Qualifikation vorliegt.
erfolgt mündlich