Änderungen von S3 zu S3
Ursprüngliche Version: | S3 (Version 1) |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 29.10.2024, 21:01 |
Neue Version: | S3 (Version 2) |
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Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 23.11.2024, 12:19 |
Titel
Antragstext
In Zeile 7:
(c) wählt den Landesvorstand der BUNDjugend Bayern gemäßgemäß §7 (2), §19 und §20.
In Zeile 17:
(k) stimmt auf Antrag eines Mitglieds der JugendvollversammlungBUNDjugend Bayern über einzelne, vom Landesvorstand berufene BezirksvorständeBezirksjugendleiter*innen ab.
Von Zeile 37 bis 38:
(10)Die unter §6 (5) (a) bis (ge) genannten müssen sechs Wochen vor der Jugendvollversammlung in Textform (Brief oder E-Mail) eingeladen werden. Für alle anderen muss die Einladung auf der Homepage ebenfalls sechs Wochen vorher erfolgen.
Von Zeile 46 bis 47:
(2) Sollte in einem Bezirk nicht mindestens ein Bezirksvorstand ordentlich gewählt worden sein, so hat der Landesvorstand ersatzweise die Möglichkeit solche für diesen Bezirk zu berufen. Über diese Berufung kann auf einer JVV nach §6 (2) (k) abgestimmt werden.
(2) Bei Ausscheidung der Bezirksjugendleitung hat der Landesvorstand die Möglichkeit einzelne Personen für diesen Bezirk als Landesjugendleiter*innen zu berufen, bis eine neue Bezirksjugendleitung gewählt wurde. Über diese Berufung kann auf einer JVV nach §6 (2) (k) abgestimmt werden.
Von Zeile 51 bis 52:
(c) Diedie Zusammenarbeit der Kinder-, Müpfe- und Jugendgruppen mit den BN-Bezirksreferent*innen und den BN-Orts- und Kreisgruppen zu fördern.
(d) Diedie Vertretung des Bezirks auf der Jugendvollversammlung.